AFC Elektronic Wortmann AG Securepoint
AFC Elektronic Fernwartung - mit Teamviewer

AGBs der Firma AFC Elektronic

1. Geltung:

Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB's durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn AFC Elektronic diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Angebote:

Schriftliche und mündliche Angebote von AFC Elektronic sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte von AFC Elektronic sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.

3. Preise:

Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

4. Gefahrenübergang:

Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager von AFC Elektronic verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. AFC Elektronic versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.

5. Lieferung:

Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von AFC Elektronic eintreten, hat AFC Elektronic auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich AFC Elektronic vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.

6. Zahlungsbedingungen:

Die beiden ersten Lieferungen erfolgen per Barnachnahme, nach den ersten beiden Lieferungen liefert AFC Elektronic auch per Schecknachnahme, falls die Kreditversicherung von AFC Elektronic den Kunden entsprechend versichert. Der Kunde ist bei Bar- oder Schecknachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quittung AFC Elektronic vorzulegen bzw. eine leserliche Abschrift zu erteilen; im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung. AFC Elektronic haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung der Schecks.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AFC Elektronic berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch AFC Elektronic geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist AFC Elektronic berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu € 20 zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch AFC Elektronic anerkannt wurden. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt AFC Elektronic von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich AFC Elektronic vor eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird behält sich AFC Elektronic den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.

7. Eigentumsvorbehalt:

AFC Elektronic behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von AFC Elektronic gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er AFC Elektronic hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an AFC Elektronic ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden – nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. AFC Elektronic nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von AFC Elektronic, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich AFC Elektronic, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. AFC Elektronic kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für AFC Elektronic vor, ohne dass AFC Elektronic daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht AFC Elektronic gehörenden Waren, steht AFC Elektronic der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde AFC Elektronic im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbunden/vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für AFC Elektronic verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von AFC Elektronic begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% überschreitet, ist AFC Elektronic auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

8. Reparaturabwicklung, Aufbewahrung:

Der Auftrag zur Werkstattreparatur erfolgt stets schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular. Der Kunde bestätigt den Auftrag mit seiner Unterschrift auf dem Formular. Mit Abholung der Geräte und Bezahlung im Sinne der AGB´s endet der Auftrag. Der Tag der Abholung wird auf dem Formular vermerkt. Die Aushändigung der Geräte, sowie die erfolgreich durchgeführten Arbeiten werden durch Unterschrift des Kunden bestätigt. AFC Elektronic übernimmt keine Haftung für Daten und Software für zur Reparatur angenommene Geräte, sofern  nicht die kostenpflichtige Datensicherung bestellt wurde. Die Geräte, die nach Beendigung des Auftrages nicht mehr mitgenommen werden, gehen eine Woche nach Auftragsende in den Besitz der AFC Elektronic über, sofern nicht anders vereinbart. Festplatten und andere Datenträger, die bei Auftragsende nicht mitgenommen wurden, werden nach einem Monat fachgerecht entsorgt. Die Entsorgung erfolgt ohne weitere Einwilligung durch den Kunden.

9. Mängelrügen, Gewährleistung:

AFC Elektronic gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material - und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe: Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von AFC Elektronic beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt. Diese gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch AFC Elektronic, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte ( z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Rückholauftrag durch UPS an AFC Elektronic zurückzusenden. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen. AFC Elektronic behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen.

10. Herstellergarantie:

AFC Elektronic ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet AFC Elektronic gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. AFC Elektronic kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass AFC Elektronic gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist Ochsenfurt, in Zahlungsangelegenheiten Ochsenfurt.
Gerichtsstand in Zahlungsangelegenheiten ist Ochsenfurt.
Sparkasse Ochsenfurt Blz.: 79050000 Konto: 510220007;
Raiffeisenbank Blz.: 79069075 Konto: 3310205
Ust-IDNr.: D167292716

12. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Ochsenfurt, den 18.12.2013

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